Die 6. Klasse bildet den zweiten, aufbauenden Teil der Orientierungsstufe. Der Fachunterricht wird in den meisten Fächern fortgesetzt und vertieft. Die Kurse für WEBER plus werden neu gewählt, wobei auch individuell ein neues Kursangebot anzugeben ist. An unserer Schule zeichnet sich die 6. Klasse durch folgende Aspekte aus:
- Die Schülerinnen und Schüler sind erfahrungsgemäß nun gut integriert; mitunter verändern sich Freundschaften und neue Interessen prägen sich aus.
- Dafür finden die Angebote der Offenen Ganztagsschule häufig stärker Beachtung und dienen als Inspiration und dem Ausprobieren.
- Im Unterricht kennen die Schülerinnen und Schüler nun die Anforderungen einerseits und ihre eigenen Stärken andererseits, sodass sie sehr bewusst und aktiv den Unterricht mitgestalten. Inhaltlich werden viele Schwerpunkte vertieft und systematisiert.
- Die Schülerinnen und Schüler werden auf den Übergang in die Mittelstufe vorbereitet. Insbesondere wird im 2. Halbjahr die Wahl der zweiten Fremdsprache (Französisch, Latein oder Spanisch) ab der 7. Klasse vorbereitet und durchgeführt.
Unterrichtsfächer
Auf dem Stundenplan der 6. Klasse finden sich die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Schwimmen, Kunst, Musik, Geschichte, sowie Philosophie oder Religion.
Beispiel für einen Stundenplan:
Klassenfahrt
Zu Beginn des 6. Schuljahres veranstalten wir eine erlebnispädagogische Klassenfahrt mit dem Schwerpunkt der differenzierteren Gruppenbildung. Schülerinnen und Schüler sollen untereinander positive Beziehungen festigen, um ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen bzw. zu stärken.
Prävention
Im Rahmen des Sozialen Unterrichts liegt der Schwerpunkt auf der Prävention.
Mögliche Themen:
- Mit allen Sinnen genießen
- Vom Image
- In und out
- Vom Rauchen
- Vom Alkohol
- Von Lösungen
- Neue Medien und Werbung (Medienbildung)
- Privatsphäre
- Das sichere Passwort
- Cybergrooming
- Cybermobbing
- Mediennutzung
Übergang in die Mittelstufe
Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien
Schulartverordnung Gymnasien – SAVOGym vom 21. Juni 2019
§7
…
(8) Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 7 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 6. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend und in keinem Fach mit ungenügend benotet wurden; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten. Die Pflicht zur individuellen Förderung der Schülerin oder des Schülers gemäß § 6 Absatz 2 ist zu berücksichtigen. Wenn die Voraussetzungen gemäß Satz 2 nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann.
(9) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der trotz individueller Fördermaßnahmen gemäß § 6 Absatz 2 nicht in die Jahrgangsstufe 7 versetzt werden kann, ist in die Jahrgangsstufe 7 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Die Schrägversetzung ist schriftlich zu begründen. Die Eltern sind unverzüglich nach der Entscheidung der Klassenkonferenz über die Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 7 zu informieren.