Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
die Witterungslage, die Wettervorhersagen mit viel Schneefall und Sturm und die Ankündigungen von massiven Ausfällen beim ÖPNV bei Bus und Bahn lassen folgende Maßnahme zur Unterrichtsorganisation für Freitag, den 09.01.2026 richtig erscheinen:
- Der Unterricht am Freitag, den 09.01.2026 findet für alle Schülerinnen und Schüler als Distanzunterricht statt. h. die Schülerinnen und Schüler kommen nicht in die Schule, sondern lernen von zu Hause oder einem selbstgewählten geeigneten Lernort, z. B. bei einer Mitschülerin oder einem Mitschüler in der Nachbarschaft oder bei Großeltern, wenn dies familiär so beschlossen wird. Es findet also Unterricht in besonderer Organisationsform statt, es ist kein Unterrichtsaufall.
- Alle Schülerinnen und Schüler wählen sich zu Beginn jeder Unterrichtsstunde oder jeder Doppelstunde gemäß Stundenplan bei IServ im Videokonferenzmodul ein. Anschließend wird dort eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt. Entweder man nutzt hierfür die Kamera seines eigenen digitalen Gerätes oder schreibt entsprechend im Chat der Videokonferenz.
- Lehrkräfte führen dann mit IServ das Distanzlernen. Dabei werden sicher verschiedene Module bei IServ genutzt, wie z. B. das Videokonferenzmodul, die E-Mails, die Dateiablage oder das Aufgabenmodul.
- Durch das Distanzlernen, zu dem alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, wird gewährleistet, dass sich alle in gleicher Weise beteiligen und lernen können. Die gestellten Aufgaben sind zu bearbeiten. Natürlich wissen die Lehrkräfte, dass altersangemessen Medienkompetenzen zu erwarten sind und werden die Aufgaben und Settings entsprechend auf die Klassenstufe abstimmen.
- Bei Fragen wendet euch / wenden Sie sich bitte direkt und zeitnah an die Lehrkräfte, sodass diese schnell helfen können, sofern dies aus der Distanz möglich ist.
- Falls Schülerinnen und Schüler aus besonderen Gründen ihr Distanzlernen in der Schule durchführen wollen, können sie zu einer Betreuung in die Schule kommen und dort lernen und arbeiten. Diese Schülerinnen und Schüler finden sich zunächst in Raum 29 ein und werden dort von Herrn Reitmaier betreut.
Distanzlernen ist gemäß dem Schulgesetz S.-H. § 4a eine ordnungsgemäße Organisationsform von Unterricht. Der besondere Bedarf für das Distanzlernen begründet sich in der möglichen Gefährdung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften, zumal es bei uns an der Weber-Schule eine erhebliche Anzahl an Menschen gibt, die auf den ÖPNV angewiesen sind oder per Auto gebracht werden müssten. Der ÖPNV hat Zugausfälle und massive Einschränkungen im Busverkehr bereits angekündigt. Dies ist auch der Presse, wie z. B. dem NDR zu entnehmen. Auch wenn das Distanzlernen mitunter nicht die Effizienz des Präsenzlernens entwickelt, schließt es morgen jegliche Gefährdung aus und alle lernen gemeinsam in gleicher Weise, wenn auch in der Distanz.
Wir hoffen auf euer und Ihr Verständnis, dass die Abwendung von Gefährdung und die Chancengleichheit für alle beim Distanzlernen diese Entscheidung nachvollziehbar erscheinen lässt. Die Entwicklung der Wetterlage und die daraus abzuleitenden Gefährdungsbeurteilung werden wir natürlich im Blick behalten und uns ggf. wieder bei euch und Ihnen melden. Wir bitten auch um Verständnis für die Kurzfristigkeit dieser Entscheidung und hoffen, dass sich die notwendigen Entscheidungen in den Familien noch gut treffen und kommunizieren lassen.
Herzliche Grüße
Dr. Thomas Eggers, OStD
Schulleiter
